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Patienteninformation

Behandlungsbeginn

​ Bei vorhandenen Beschwerden ist eine ärztliche Überweisung nötig. Diese bekommen Sie von Ihrem Hausarzt bzw. behandelndem Arzt. Überweisung zur Physiotherapie können Sie chefäztlich bewilligen lassen. (Über eine evtl. chefärztliche Bewilligung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkassa)


​ Für eine Ostepathische Behandlung ist eine Überweisung nötig! Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten, Zusatzversicherungen können Osteopathische Behandlungen teilweise oder zur Gänze rückvergüten. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Privatversicherung.


​ Für eine präventive Behandlung / Beratung ist keine Überweisung nötig.


Was muss auf der Überweisung angeführt sein?

Ihre persönlichen Daten, ärztl. Diagnose, Anwendung (Einzelheilgymnastik oder physiotherapeutische Behandlung), Therapiehäufigkeit- u. dauer (bspw. 10x45min EHG)

Infos zum Abrechnungsmodus

​ ​ Nach Ende einer Therapieserie erhalten Sie von uns eine Honorarnote, welche Sie begleichen und anschließend mit der Originalüberweisung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkassa einreichen können. Der zugehörige Tarif wird Ihnen von der Krankenkasse rückvergütet.( unterschiedl. je nach Therapieverordnung und Krankenkasse)


​ Sollten Sie eine Privat- oder Zusatzversicherung haben können Sie die Honorarnote bei dieser einreichen. Bitte informieren Sie sich, ob Physiotherapie vergütet wird. Sollte dies der Fall sein, können Sie bis zu 100% der Kosten rückvergütet bekommen.


​ Osteopathische Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht rückerstattet. Manche Zusatzversicherungen erstatten einen Teil der Kosten für Osteopathie.

Beim 1. Behandlungstermin nehmen Sie bitte mit:

Die bewilligte (je nach Krankenkassa) Überweisung zur Physiotherapie

Ärztliche Befunde, Röntgenbilder, MRT, etc…

Bequeme Kleidung, Liegetuch und Sportschuhe

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